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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Reiseburo Layer

1. Vertragsabschluss

2. Zahlungsbestimmungen

Sie haben die Möglichkeit per Rechnung oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen (5 Tage oder weniger) über unsere Buchungsmaschinen auf www.hlayer.ch kann die Option Rechnung aus operativen Gründen nicht mehr angewählt werden.

Bei einer Pauschalbuchung/Reservation, muss spätestens nach 10 Tagen der bestätigten Reservation eine Anzahlung erfolgen, der gesamte Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Ihrer Abreise fällig.

Bei der Buchung von Spezialtarif- und Lastminute Angeboten mit speziellen Annullierungsbedingungen wird die Zahlung sofort bei der Buchung fällig. Diese kann sofort gegen Rechnung mittels Einzahlungsschein, Bankzahlung oder über eine Kreditkarte erfolgen. Für Zahlungen über Internetbanking oder mit Einzahlungsschein benötigen wir eine Kopie der Zahlungsquittung bzw. des Bankauszuges (eingescannt über e-Mail oder mittels Fax).

Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

2.1 Reisepreis und Auftragspauschale

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten des von Ihnen gewählten Reiseveranstalters. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind die bei der Buchung erwähnten Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen oder gemäss Ausschreibung.

Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nicht anders vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.

2.2 Bearbeitung/Reservierung

Dank modernen Hilfsmitteln und fachlicher Kompetenz sind wir in der Lage, Ihren Bedürfnissen massgerecht entsprechen zu können. Die neutrale und professionelle Reiseberatung ist die Basis unserer bekannten und geschätzten Servicequalität. Damit haben wir unsere Kunden bis heute überzeugt und das machen wir auch in Zukunft. Dies möchten wir zu einem Preis machen, der unsere Existenz sichert.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Reisebüro Layer nebst den effektiven Flugticket-Preisen bzw. im Prospekt erwähnten Preisen folgende Servicepauschalen erhebt:

Flugbuchungen online

o   Servicepauschale CHF 50.00 pro Ticket

Bei Beratung und Buchung telefonisch, per E-Mail oder während eines persönlichen Besuches, gilt der offerierte Tarif, welcher alle Gebühren bereits beinhaltet.

Kurzfristige Buchungen verursachen zusätzliche Unkosten (Sonderkuriere, Expressgebühr etc.) dafür verrechnen wir Ihnen, vom selben Tag bis drei Tage vor Abreise, zusätzlich noch CHF 20.00 pro Auftrag.

Unsere Preise für Inlandleistungen verstehen sich inkl. 8% Mehrwertsteuer

2.3 Bezahlung mit Kreditkarte

Bei Bezahlung von einzelnen Flug-Spezialtarifen sowie Pauschalarrangements und Lastminute Angebote mit Kreditkarte werden Bankspesen (Disagio) in der Höhe von 2,3% belastet.

2.4 Gruppenreisen

Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung wieder gutgeschrieben.

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung sowie einer schriftlichen Bestätigung von uns, kommt zwischen Ihnen und dem Reisebüro Layer ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und unser Reiseunternehmen bestimmte Rechte und Pflichten.

In allen Fällen handelt das Reisebüro Layer lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über das Reisebüro Layer), da das Reisebüro Layer nicht als Veranstalter auftritt. Bei Reisearrangements von anderen Veranstaltern (z.B. TUI, TUI Flextravel, Intertravel) gelten deren Vertragsbedingungen.

Falls Sie Buchungen für Dritte tätigen, müssen Sie für deren Vertragspflichten einstehen. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen sind Bestandteile des Vertrags, und gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Ebenso sind die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweilig gebuchten Veranstalters zu beachten.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten.

Bei allen vom Reisebüro Layer vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Das Reisebüro Layer ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegende Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit dem Reisebüro Layer erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

3. Preis- und Programmänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle bei der Drucklegung noch nicht bekannten

o   Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

o   ausserordentliche Preiserhöhungen von Hotels

o   plausibel erklärbaren Druckfehlern

o   Wechselkursänderungen

o   Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls das Reisebüro Layer die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung spätestens 2 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch als möglich. Wenn Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden sind, so haben Sie das Recht nach unserer Rücksprache mit dem Veranstalter, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Mitteilung muss schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information beim Reisebüro Layer eintreffen.

4. Obligatorische Annullierungs- und Rückreiseversicherung

Das Reisebüro Layer empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung.

Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten resp. von Reisepartnern oder Familienangehörigen) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullierungs- und Rückreisekosten. Die Bearbeitungsgebühren/Auftragspauschalen sind nicht versichert. Bei Abschluss einer Versicherung erhalten Sie die Vertragsbestimmungen.

5. Annullierungen und Umbuchungen

Annullierungen oder Umbuchungen können nur persönlich oder schriftlich beim Reisebüro Layer vorgenommen werden. Bei einer Pauschalreise kommen zusätzlich die jeweiligen Konditionen des gebuchten Veranstalters zum Zuge.

5.1 Kosten einer Annullierung/Änderungen

In jedem Falle beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 60.00 pro Person, höchstens aber CHF 120.00 pro Auftrag zuzüglich evtl. Versand, Telefon, und Faxspesen.

Treten Sie nach der Buchung von einer Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen:

o   30-15 Tage vor Abreise 30%

o   14-08 Tage vor Abreise 50%

o   07-01 Tage vor Abreise 90%

o   am Abreisetag 100%

Es gelten in jedem Fall die Annullierungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese können je nach Anbieter etwas variieren.

5.2. Ausnahmen

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Last-Minute- und Sonderaktionen: 100% Annullierungskosten ab Buchung

Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen: 100% Annullierungskosten ab Buchung

Bei nicht antreten der Reise: Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter bzw. für die Fluggesellschaft jede Beförderungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückbestätigen zu lassen. Gerne gibt Ihnen das Reisebüro Layer eine aktuelle Auskunft zu den momentan gültigen Bedingungen jedes einzelnen Veranstalters.

Linienflüge: Bei offiziellen publizierten Flugtarifen gelten die allgemeinen Annullierungs- und Umbuchungsbestimmungen gemäss den offiziellen IATA-Bestimmungen welche Sie jeweils, auf Ihren Flug abgestimmt, zusammen mit der Bestätigung Ihrer Buchung erhalten.

Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt sind, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Spesen der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.

Sonderflüge, Charter Nur-Flug-Arrangements und Landleistungen:

Bei Sonder- und Charterflügen verrechnen wir Ihnen 100% des publizierten Flugtarifes, falls Sie weniger als 30 Tage (resp. 45 Tage für USA/Kanada) vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Mietwagen, Camper, Motorhomes/Motorräder, Bus- und Bahnpässe: Grundsätzlich gelten jeweils die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Für Umbuchung und Annullierungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Reservation, max. CHF 120.00 pro Auftrag zzgl. allfällige Annullierungsgebühren der Mietwagenfirma bzw. des Reiseveranstalters. Beachten Sie bitte die Hinweise und Bedingungen auf den entsprechenden Seiten der Veranstalter Kataloge bzw. Preislisten.

6. Annullierung der gebuchten Reise seitens der Veranstalter

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch den Veranstalter aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen kommen die Bestimmungen des gebuchten Veranstalters zum Zuge, welcher in der Regel den vollen Betrag rückerstattet oder aber Ihnen eine gleichwertige Alternative anbietet.

7. Ersatzperson bei Pauschalreisen

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie beim Reisebüro Layer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen die Sie mit uns vereinbart haben.

Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).

Die Ersatzperson muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können; insbesondere akzeptieren häufig keine Ersatzperson.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60.00 pro Person, max. CHF 120.00 pro Auftrag. Sie haften in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.

8. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Das Reisebüro Layer weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.

Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt das Reisebüro Layer dem Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen. Das Reisebüro Layer weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen.

Auch muss beachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Reisebüros Layer. Dasselbe gilt bezüglich Kosten für Visa und Gebühren.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne besorgt Ihnen das Reisebüro Layer die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Das Reisebüro Layer kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

9. Versicherungen

In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. Das Reisebüro Layer empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung. Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullierungs- und Rückreisekosten. Die Bearbeitungsgebühren/Auftragspauschalen sind nicht versichert. Bestimmungen dessen werden bei Abschluss einer solchen der Reisebestätigung beigelegt.

10. Haftung

Mit unserer Erfahrung garantieren wir Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften, Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) die fachmännische Abwicklung Ihrer Reise.

Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Sonderwünsche nehmen wir gerne entgegen, können aber nicht garantieren dass solche auch tatsächlich realisiert werden können.

Das Reisebüro Layer tritt als Vermittler sämtlicher Leistungen auf und weist somit jegliche Haftung ab die nicht auf eigenes Verschulden oder fehlende bzw. mangelnde Informationen zurückzuführen ist.

Ebenso keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen, sowie Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

Das Reisebüro Layer haftet dem Leistungsnehmer gegenüber nur für eine ordnungsgemässe Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, d.h. für alle mit der Vermittlung in Zusammenhang stehenden Verrichtungen wie z.B. Reservationen, korrekte Buchungen, Inkasso etc.

11. Unzufrieden während der Reise

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Sie zufrieden aus Ihren Ferien zurückkehren. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht Ihre Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Benachrichtigen Sie sofort den Leistungsträger vor Ort und verlangen Sie unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.

Schritt 2: Sofern die Vertretung nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selber für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden durch das Reisebüro Layer im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt. Sie verlieren Ihre Rechte auf Schadenersatz, falls Sie allfällige Mängel nicht wie oben beschrieben beanstanden. Nach Rückkehr von Ihrer Reise können wir nicht mehr auf Ihre Forderungen eingehen.

12. Schadenersatzpflicht und Haftung des Reisebüros Layer

Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung keine Abhilfe schaffen kann, vergütet das Reisebüro Layer Ihnen den Minderwert der erbrachten Leistung sowie Ihren Mehraufwand. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die das Reisebüro Layer keinen Einfluss hat, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

12.1. Unfälle und Erkrankungen

Das Reisebüro Layer übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Hierzu beachten Sie bitte die AGB von dem jeweiligen Veranstalters. Eine weitergehende Haftung des Reisebüros Layer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12.2. Andere Schäden

Werden andere Schäden von durch das Reisebüro Layer oder einem vom Reisebüro Layer beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal des einbezahlten Preises des Pauschalarrangements.

12.3. Lokale Ausflüge und Veranstaltungen

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Ausflüge oder Veranstaltungen zu buchen. Die Beteiligung an einer solchen ist auf eigene Verantwortung. Das Reisebüro Layer lehnt deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, jegliche Haftung ab.

12.4 Sachschäden

Das Reisebüro Layer übernimmt nicht die Haftung bei Diebstählen und Verlusten. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transport-unternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

12. 5. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von Ihnen, unvorhersehbarer Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch das Reisebüro Layer beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. Das Reisebüro Layer haftet nicht, wenn ein Schaden, trotz gebotener Sorgfalt, weder durch das Reisebüro Layer noch durch unsere Partner vorhergesehen noch abgewendet werden konnte.

12.6. Schadenersatzansprüche

Allfällige Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr von der Reise schriftlich beim Reisebüro Layer geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.

12.7. Ombudsmann

Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Reisebüro Layer bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.

13. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Gerne informieren wir Sie jeweils vor Ihrer Abreise über die jeweiligen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa, Impfungen) sind Sie jedoch selber verantwortlich. Für Schweizer/innen gelten oft andere Reisevorschriften als für Angehörige anderer Staaten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.

14. Informationen über Risikogebiete

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch und www.dfae.admin.ch publiziert.

15. Kundengeldabsicherung

Das Reisebüro Layer ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchung oder unter www.garantiefonds.ch.

16. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Leistungsnehmers gegen das Reisebüro Layer ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.

17. Datenschutz

Für das Reisebüro Layer ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang zu den geltenden Datenschutzbestimmungen.

18. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Reisebüro Layer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen das Reisebüro Layer können nur in Zürich angebracht werden.

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